Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines/Vertragsabschluss
1.1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen CentroSan B.V., Jan Campertstraat 11A, 6416 SG Heerlen, Niederlande (im Folgenden: CentroSan) und dem Käufer gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
Abweichende Bedingungen des Käufers erkennt CentroSan nicht an. Mit Bestellung erkennt der Käufer ausdrücklich die Geschäftsbedingungen an.
1.2 Die Darstellung der Produkte in unserer Website stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine unverbindliche Produktübersicht dar. Der Vertragsabschluss kommt durch Bestellung und Auftragsannahme zustande und erfolgt durch die Auslieferung der Waren. Eine Bestellung kann telefonisch, per Fax oder E-Mail oder in anderer Schriftform erfolgen. Ist die Bestellung angenommen, wird sie in der Regel binnen kürzester Frist ausgeführt. Nebenabreden erlangen nur durch schriftliche Bestätigung Gültigkeit. Ein Schweigen von CentroSan gilt auch bei ständiger Geschäftsverbindung nie als Zustimmung oder Annahmeerklärung.
1.3. Vertragspartner des Käufers ist
CentroSan B.V.
Jan Campertstraat 11A
6416 SG Heerlen
Niederlande
Tel.: +31 45 2083400
Tel. Kontakt Deutschland: +49 40 30684440
E-Mail: info@centrosan.com
U-St-Identnummer: NL 821982473B01
vertreten durch den Geschäftsführer/directeur: Thomas Neumeyer
1.4 Die Vertragssprache ist Deutsch.
1.5 Die Bestellungen des Käufers werden bei CentroSan für einen Zeitraum von 12 Monaten nach der Bestellung gespeichert. Der Käufer hat die Möglichkeit, seine Daten innerhalb dieses Zeitraums von CentroSan anzufordern.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
2.1. Für die Lieferung gelten die Listenpreise der Artikel zum Zeitpunkt der Bestellung zuzüglich der Lieferkosten.
2.2. Alle Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer (7% für Deutschland) und verstehen sich zuzüglich Versandkosten.
Die Versandkosten sind der geltenden Preisliste zum Zeitpunkt der Bestellung zu entnehmen.
Anmerkung: Bei Lieferung in das Nicht-EU Ausland fallen zusätzliche Zölle, Steuern und Gebühren an. Weitere Informationen sind zur Einfuhrumsatzsteuer unter http://ec.europa.eu/taxation_customs/vies sowie speziell für die Schweiz unter http://xtares.admin.ch/tares/ zu finden.
2.3. Bei Zahlung per Überweisung ist der Rechnungsbetrag innerhalb 10 Tagen (wenn nicht anders vereinbart) nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Bei Überweisungen ist neben der CentroSan-Kundennummer und
-Rechnungsnummer auch der Name des Auftraggebers deutlich erkennbar zu vermerken. Bei Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren erfolgt die Belastung des Kontos am 7. Tag nach Rechnungsstellung. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn CentroSan über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist CentroSan berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten gegenüber Verbrauchern und gegenüber Unternehmen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der EZB zu berechnen.
2.4. Unternehmern steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, soweit der Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht und dieser rechtskräftig festgestellt oder von CentroSan schriftlich anerkannt worden ist.
3. Lieferfrist
3.1. Ist eine Lieferfrist vereinbart, beginnt sie mit der bestätigten Bestellung.
3.2. Falls CentroSan schuldhaft eine ausdrücklich vereinbarte Frist nicht einhalten kann oder aus sonstigen Gründen in Verzug gerät, hat der Käufer CentroSan eine angemessene Nachfrist - beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung bei CentroSan oder eine kalendermäßig bestimmte Frist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Nachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und gegebenenfalls Schadenersatz zu fordern. Weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
3.3. CentroSan haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, vorbehaltlich der nachfolgenden Begrenzungen, wenn es sich bei dem Vertrag um ein Fixgeschäft handelt oder der Käufer infolge des von CentroSan zu vertretenen Lieferverzugs berechtigt ist, sich auf den Fortfall des Interesses an der Vertragserfüllung zu berufen.
3.4. CentroSan haftet gegenüber dem Käufer bei Lieferverzug nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn der Lieferverzug auf einer von CentroSan zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruht. CentroSan ist ein Verschulden seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen zuzurechnen. Beruht der Lieferverzug nicht auf einer von CentroSan zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung, ist die Haftung von CentroSan auf den vorhersehbaren, typischerweise in vergleichbaren Fällen eintretenden Schaden begrenzt.
3.5. Beruht der von CentroSan zu vertretende Lieferverzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, haftet CentroSan nach den gesetzlichen Bestimmungen; in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren vergleichbaren Fällen, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
3.6. CentroSan ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
3.7. Liegt Annahmeverzug auf Seiten des Käufers vor oder verletzt dieser seine Mitwirkungspflichten, ist CentroSan berechtigt, den dadurch entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
3.8. Annahmeverzug besteht insbesondere, wenn die Ware aus von CentroSan nicht zu vertretenden Gründen nicht zugestellt werden konnte und nicht lediglich eine vorübergehende Annahmeverhinderung bestand.
3.9. Nimmt der Käufer, der nicht Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, die verkaufte Ware nicht ab, so ist CentroSan nach ihrer Wahl berechtigt, auf Abnahme zu bestehen oder 10 % des Kaufpreises als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens behält sich CentroSan vor. Dem Käufer steht das Recht zu, zu beweisen, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist.
3.10. Für die Dauer des Annahmeverzuges des Käufers ist CentroSan berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei sich bzw. bei einer Spedition einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzuges hat der Käufer entstehende Lagerkosten an CentroSan zu erstatten. CentroSan berechnet gegenüber dem Käufer, der nicht Verbraucher i. S. d. § 13 BGB ist, ohne weiteren Nachweis hierfür eine Pauschale von 15,00 € pro Monat. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, in dem der Käufer nachweist, dass ein Schaden in dieser Höhe nicht eingetreten ist. CentroSan behält sich vor, einen höheren Schaden geltend zu machen, falls der tatsächliche Schaden höher liegt.
4. Versand, Gefahrübergang
4.1. Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann CentroSan nach ihrem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer keine ausdrücklichen Weisungen gibt und sofern es dem Käufer zumutbar ist.
4.2. Beim Kauf durch einen Verbraucher im Sinne des § 13 BGB (Verbrauchsgüterkauf) geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Sendung mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben wurde. Sofern die Transportverpackung bei Warenübergabe oder die darin enthaltenen Artikel offensichtliche Beschädigungen aufweisen, hat der Käufer dies gegenüber CentroSan unverzüglich anzuzeigen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1. CentroSan behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich Nebenforderungen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers ist CentroSan berechtigt, die Kaufsache zurück zu verlangen.
5.2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter bezüglich der Kaufsache hat der Käufer CentroSan unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
5.3. Der Käufer ist, sofern Unternehmer, berechtigt, die Waren im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Der Käufer tritt jedoch bereits alle Forderungen gegenüber Dritten aus der Weiterveräußerung in Höhe des Faktura-Endbetrages an CentroSan ab.
6. Gewährleistung/Haftungsausschluss
6.1. Soweit ein gewährleistungspflichtiger Mangel vorliegt, ist der Käufer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, Nacherfüllung zu verlangen, von dem Vertrag zurück zu treten, den Kaufpreis zu mindern und/oder nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen Schadenersatz geltend zu machen. Gewährleistungsansprüche von Unternehmern verjähren innerhalb eines Jahres. § 377 ff. HGB bleiben unberührt, sofern der Kunde Kaufmann ist.
6.2. Für andere als durch Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit entstehende Schäden haftet CentroSan lediglich, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Handeln oder auf schuldhafter Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht
(d. h. eine solche Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) durch CentroSan oder deren Erfüllungsgehilfen beruhen. Eine darüber hinausgehende Haftung auf Schadenersatz ist ausgeschlossen. Die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt; unbeschränkt bleibt darüber hinaus die Haftung für das arglistige Verschweigen eines Mangels, für eine ausdrücklich garantierte Beschaffenheit sowie für Personenschäden.
6.3. Sofern CentroSan leicht fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, ist die Ersatzpflicht für Sachschäden auf den vorhersehbaren typischerweise in vergleichbaren Fällen entstehenden Schaden beschränkt.
7. Gesundheitshinweise
Die im Rahmen der Internetpräsenz von CentroSan veröffentlichten Informationen zu den Produkten geben nur einen allgemeinen Überblick und ersetzen nicht die Beratung durch Ärzte, Apotheker oder anderes geschultes Personal.
Es wird dringend davon abgeraten, auf persönliche Beratungsgespräche mit fachkundigen Personen zu verzichten.
8. Gerichtstand, anwendbares Recht
8.1. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts wird als Gerichtstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Maastricht vereinbart. CentroSan ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.